Wir haben heute genügend Testkits bekommen, um diese an unsere Schülerinnen und Schüler auszugeben. Für die Erstausgabe der Testkits haben wir folgenden Plan entwickelt, damit auch die ersten Testungen bereits daheim durchgeführt werden können.
Ausgabe der Testkits
Die Erstausgabe erfolgt im Foyer vor der Aula. Gehen Sie bitte direkt durch den alten Haupteingang ins Foyer. Beachten Sie bitte dabei die Einhaltung der Abstände und die Maskenpflicht.
Bringen Sie dazu unbedingt die unterschriebene Bestätigung der Kenntnisnahme der Elterninformation „Verpflichtende Antigen-Selbsttests zu Hause“ mit. Diese ist Voraussetzung für die Ausgabe der Selbsttests. Die Information können Sie über WebUntis oder Moodle herunterladen.
Die Ausgabe der Testkits erfolgt an folgenden Terminen:
Freitag, 09. April 2021, 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Montag, 12. April 2021, 08:15 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Präsenzunterricht am Montag entfällt aufgrund der Ausgabe der Testkits.
Es ist grundsätzlich auch möglich, dass Sie die Testkits für jemand Anderen abholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie die unterschriebene Bestätigungserklärung derjenigen, für die Sie die Testkits abholen sollen, mitbringen. Ebenso können auch Ihre Kinder die Testkits abholen, die dann aber auch die von Ihnen unterschriebene Erklärung mitbringen müssen. Denken Sie auch bitte daran, dass für jedes Kind eine eigene Bestätigungserklärung abgegeben werden muss.
Durchführung der Tests und Bestätigungserklärung
Der Schnelltest ist zu Hause vor Beginn des Unterrichts durchzuführen. Damit Ihr Kind bei einem negativen Schnelltest am Unterricht teilnehmen kann, bestätigen Sie bitte Durchführung des Testes und das negative Testergebnis Ihres Kindes. Dazu verwenden Sie bitte die anliegenden Erklärungen, die Sie auch auf Moodle finden. Weitere Exemplare liegen auf dem Tisch vor dem Sekretariat aus. Bei der Ausgabe der Testkits erhalten Sie ebenfalls einen Vordruck.
Sollte ein Test positiv ausfallen, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat. Ihr Kind darf dann bis zur Klärung mittels eines PCR-Testes nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und auch die Wohnung nicht verlassen.
Verweigerung der Teilnahme an Selbsttests
Sollten Sie nicht mit der Durchführung der Selbsttests einverstanden sein, so darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Dazu müssen Sie den „Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht“ ausfüllen und diesen umgehend der Schule zukommen lassen (z. B. per Scan als Mail an das Sekretariat). Ihr Kind wird dann weiterhin am Distanzlernen teilnehmen.